Benjamins Hühnerstall

Anzeigepflicht

Hühnerhaltungen sind meldepflichtig

Jede Nutztierhaltung ist meldepflichtig, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere. Bei Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Meldeverpflichtung kann ein Bußgeld verhängt werden. Der Überblick über die gehaltenen Nutztiere soll den zuständigen Behörden eine effektive Bekämpfung bei eventuell auftretenden Tierseuchen ermöglichen.
 

Drei Behörden müssen kontaktiert werden!

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) (Bayern)

Bereits vor Beginn der Hühnerhaltung ist jeder Tierhalter dazu verpflichtet, seine Tierhaltung unabhängig von der geplanten Tierzahl registrieren zu lassen. Als Tierhalter erhalten Sie vom örtlich für Sie zuständigen AELF eine zwölfstellige Betriebsnummer. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige AELF und lassen sich dort eine Betriebsnummer zuteilen.

Veterinäramt

Nachdem Sie die Betriebsnummer vom AELF erhalten haben, müssen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, die gehaltene Tierart, die Anzahl der gehaltenen Tiere, die Nutzungsart und den Standort der Tiere bei dem für Ihre Tierhaltung örtlich zuständigen Veterinäramt angeben. Wenn Sie Ihre Tierhaltung aufgeben, müssen Sie diese beim Veterinäramt auch wieder abmelden.

Tierseuchenkasse

Sie müssen die Tiere auch bei der Tierseuchenkasse melden.

WICHTIG

Die fristgerechte Anmeldung ist Voraussetzung für eine mögliche Entschädigung im Seuchenfall.

Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen.

Sie erhalten daraufhin eine Tierseuchenkassennummer (HIT-Nummer). Einmal jährlich wird jeder Hühnerhalter im Zuge der Stichtagsmeldung aufgefordert, die Anzahl der Tiere, die zum 1. Januar eines jeden Jahres im Bestand sind, an die Tierseuchenkasse zu melden. Diese Tieranzahl ist die Grundlage für die Beitragserhebung. Hobby-Hühnerhaltungen sind aufgrund der geringen Tierzahlen meist beitragsfrei.


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