Benjamins Hühnerstall

Aufstallungspflicht

Bei erhöhter Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest wird behördlich veranlasst, dass Tiere, die gewöhnlich im Freien gehalten werden, für einen bestimmten Zeitraum in geschlossenen Ställen oder einer anderen Schutzvorrichtung untergebracht werden müssen (Aufstallung).

Eine Ansteckung mit Krankheitserregern über den direkten Kontakt oder mit Ausscheidungen von Wildvögeln soll so verhindert werden. Bei erhöhter Seuchengefahr erhalten Sie weitere Informationen von Ihrem Veterinäramt.

Oftmals ist das Aufstallungsgebot örtlich begrenzt, zum Beispiel auf Gebiete, die an Flugrouten von Zugvögeln liegen oder sich in Wassernähe befinden.
Sorgen Sie rechtzeitig für eine Unterbringungsmöglichkeit, in der Ihre Hühner im Fall einer erhöhten Seuchengefahr tierschutzgerecht aufgestallt werden können.

Abbildung: Variante einer Innengestaltung eines Hühnerstalls

WICHTIG!

Eine eventuell angeordnete Aufstallungspflicht gilt auch für kleine Hobby-Hühnerhaltungen!


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