Biosicherheit - Was ist zu tun
Sie sind als Tierhalter gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Tiere vor Tierseuchen zu schützen und geeignete Biosicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
Als Biosicherheitsmaßnahmen werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die gegen eine Einschleppung oder Weiterverbreitung von Seuchenerregern gerichtet sind.
Als Tierhalter müssen Sie sich über wichtige Krankheiten informieren und sachkundig machen.
Neben den bei Seuchengefahr gegebenenfalls verpflichtenden Maßnahmen, wie dem Schutz der Hühner vor Wildvogelkontakt oder der Untersuchung auf Influenzaviren, können Sie weitere Maßnahmen durchführen:
Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen und Ausläufen gegen unbefugten Zutritt
Zugang von Wild- und Haustieren sowie Schadnagern durch Umzäunung des Stalles verhindern, konsequentes Schließen der Ein- und Ausgänge
regelmäßige Schadnagerbekämpfung im Stall und im Außenbereich
Händedesinfektion oder Händewaschen mit Seife immer vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalles
Desinfektionsmittel für Hände- und Stiefeldesinfektion vorrätig halten
keine Verfütterung von Geflügelteilen und Eierschalen, um eine Kontamination zu vermeiden