Benjamins Hühnerstall

Führen eines Bestandsregisters

Bei einem Seuchenausbruch sind Sie zur Mithilfe bei der Tierseuchenbekämpfung verpflichtet. Dazu gehört beispielsweise die Untersuchung auf Tierseuchenerreger, die Absonderung von kranken Tieren oder die Durchführung einer Desinfektion.

Sie müssen ein Bestandsregister führen und dieses drei Jahre aufbewahren. Es kann jederzeit vom Veterinäramt angefordert und eingesehen werden.

Es muss jeder Zugang und Abgang von Tieren mit folgenden Angaben dokumentiert werden:

1. Name und Anschrift des Transportunternehmers 2. bisheriger und künftiger Tierhalter
3. Datum des Zu- oder Abgangs
4. Art des Geflügels


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