Biosicherheit
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Führen eines Bestandsregisters
Bei einem Seuchenausbruch sind Sie zur Mithilfe bei der Tierseuchenbekämpfung verpflichtet. Dazu gehört beispielsweise die Untersuchung auf Tierseuchenerreger, die Absonderung von kranken Tieren oder die Durchführung einer Desinfektion.
Sie müssen ein Bestandsregister führen und dieses drei Jahre aufbewahren. Es kann jederzeit vom Veterinäramt angefordert und eingesehen werden.
Es muss jeder Zugang und Abgang von Tieren mit folgenden Angaben dokumentiert werden:
1. Name und Anschrift des Transportunternehmers 2. bisheriger und künftiger Tierhalter
3. Datum des Zu- oder Abgangs
4. Art des Geflügels
Biosicherheit - Was ist zu tun
Sie sind als Tierhalter gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Tiere vor Tierseuchen zu schützen und geeignete Biosicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
Als Biosicherheitsmaßnahmen werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die gegen eine Einschleppung oder Weiterverbreitung von Seuchenerregern gerichtet sind.
Als Tierhalter müssen Sie sich über wichtige Krankheiten informieren und sachkundig machen.
Neben den bei Seuchengefahr gegebenenfalls verpflichtenden Maßnahmen, wie dem Schutz der Hühner vor Wildvogelkontakt oder der Untersuchung auf Influenzaviren, können Sie weitere Maßnahmen durchführen:
Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen und Ausläufen gegen unbefugten Zutritt
Zugang von Wild- und Haustieren sowie Schadnagern durch Umzäunung des Stalles verhindern, konsequentes Schließen der Ein- und Ausgänge
regelmäßige Schadnagerbekämpfung im Stall und im Außenbereich
Händedesinfektion oder Händewaschen mit Seife immer vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalles
Desinfektionsmittel für Hände- und Stiefeldesinfektion vorrätig halten
keine Verfütterung von Geflügelteilen und Eierschalen, um eine Kontamination zu vermeiden
Bei erhöhter Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest wird behördlich veranlasst, dass Tiere, die gewöhnlich im Freien gehalten werden, für einen bestimmten Zeitraum in geschlossenen Ställen oder einer anderen Schutzvorrichtung untergebracht werden müssen (Aufstallung).
Eine Ansteckung mit Krankheitserregern über den direkten Kontakt oder mit Ausscheidungen von Wildvögeln soll so verhindert werden. Bei erhöhter Seuchengefahr erhalten Sie weitere Informationen von Ihrem Veterinäramt.
Oftmals ist das Aufstallungsgebot örtlich begrenzt, zum Beispiel auf Gebiete, die an Flugrouten von Zugvögeln liegen oder sich in Wassernähe befinden.
Sorgen Sie rechtzeitig für eine Unterbringungsmöglichkeit, in der Ihre Hühner im Fall einer erhöhten Seuchengefahr tierschutzgerecht aufgestallt werden können.
Abbildung: Variante einer Innengestaltung eines Hühnerstalls
WICHTIG!
Eine eventuell angeordnete Aufstallungspflicht gilt auch für kleine Hobby-Hühnerhaltungen!
Wie sollte eine Aufstellung aussehen
Ein Hühnerstall ist für eine Aufstallung geeignet, wenn keine Wildvögel eindringen können. Dies ist wichtig, damit die Hühner nicht mit den Wildvögeln selbst oder mit den Exkrementen der Wildvögel in Kontakt kommen.
Der Hühnerstall benötigt dazu eine an den Seiten überstehende, sicher befestigte Abdeckung sowie stabile Seitenwände.
Bei der Verwendung von Netzen oder Gittern als Abdeckung nach oben darf die Maschenweite höchstens 25 mm betragen. Eine Abdeckung nach oben sollte aus einer Plane bestehen, damit das Eindringen von Wildvogelkot verhindert wird. Hier ist ein Netz oder Gitter nicht ausreichend.
Der Zugang zu natürlichen Wasserquellen muss durch eine Absperrung verhindert werden.
Abbildung: Beispiel für eine Hygieneschleuse mit Schrank zum Aufbewahren von Kittel und Stiefeln, Desinfektionswanne und Gitterrost
Schadnager wie Ratten und Mäuse werden durch Futterreste angezogen. Schadnager tragen zur Verbreitung von Krankheitserregern bei, daher müssen Sie Schutzvorkehrungen treffen.
Tipps zum Schutz vor Schadnagern:
Futtervorräte in verschlossenen Behältnissen lagern
Futterreste zeitnah entfernen
kein Futter im Auslauf anbieten
Kompost verschlossen und nicht in der Nähe von Stal-
lungen lagern
Speiseabfälle im Hausmüll entsorgen, nicht an die Tiere
verfüttern
Fütterung von Vögeln in unmittelbarer Nähe unbedingt
vermeiden
mechanisches Fernhalten der Schadnager durch das
Verschließen der Zugänge zum Stall in der Nacht
Ritzen und Spalten verdichten
Unterschlupfe bzw. Nistplätze der Schadnager entfernen