Benjamins Hühnerstall

Biosicherheit


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Führen eines Bestandsregisters

Bei einem Seuchenausbruch sind Sie zur Mithilfe bei der Tierseuchenbekämpfung verpflichtet. Dazu gehört beispielsweise die Untersuchung auf Tierseuchenerreger, die Absonderung von kranken Tieren oder die Durchführung einer Desinfektion.

Sie müssen ein Bestandsregister führen und dieses drei Jahre aufbewahren. Es kann jederzeit vom Veterinäramt angefordert und eingesehen werden.

Es muss jeder Zugang und Abgang von Tieren mit folgenden Angaben dokumentiert werden:

1. Name und Anschrift des Transportunternehmers 2. bisheriger und künftiger Tierhalter
3. Datum des Zu- oder Abgangs
4. Art des Geflügels


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Biosicherheit - Was ist zu tun

Sie sind als Tierhalter gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Tiere vor Tierseuchen zu schützen und geeignete Biosicherheitsmaßnahmen durchzuführen.

Als Biosicherheitsmaßnahmen werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die gegen eine Einschleppung oder Weiterverbreitung von Seuchenerregern gerichtet sind.

Als Tierhalter müssen Sie sich über wichtige Krankheiten informieren und sachkundig machen.

Neben den bei Seuchengefahr gegebenenfalls verpflichtenden Maßnahmen, wie dem Schutz der Hühner vor Wildvogelkontakt oder der Untersuchung auf Influenzaviren, können Sie weitere Maßnahmen durchführen:

  • Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen und Ausläufen gegen unbefugten Zutritt

  • Zugang von Wild- und Haustieren sowie Schadnagern durch Umzäunung des Stalles verhindern, konsequentes Schließen der Ein- und Ausgänge

  • regelmäßige Schadnagerbekämpfung im Stall und im Außenbereich

  • Händedesinfektion oder Händewaschen mit Seife immer vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalles

  • Desinfektionsmittel für Hände- und Stiefeldesinfektion vorrätig halten

  • keine Verfütterung von Geflügelteilen und Eierschalen, um eine Kontamination zu vermeiden

Aufstallungspflicht

Bei erhöhter Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest wird behördlich veranlasst, dass Tiere, die gewöhnlich im Freien gehalten werden, für einen bestimmten Zeitraum in geschlossenen Ställen oder einer anderen Schutzvorrichtung untergebracht werden müssen (Aufstallung).

Eine Ansteckung mit Krankheitserregern über den direkten Kontakt oder mit Ausscheidungen von Wildvögeln soll so verhindert werden. Bei erhöhter Seuchengefahr erhalten Sie weitere Informationen von Ihrem Veterinäramt.

Oftmals ist das Aufstallungsgebot örtlich begrenzt, zum Beispiel auf Gebiete, die an Flugrouten von Zugvögeln liegen oder sich in Wassernähe befinden.
Sorgen Sie rechtzeitig für eine Unterbringungsmöglichkeit, in der Ihre Hühner im Fall einer erhöhten Seuchengefahr tierschutzgerecht aufgestallt werden können.

Abbildung: Variante einer Innengestaltung eines Hühnerstalls

WICHTIG!

Eine eventuell angeordnete Aufstallungspflicht gilt auch für kleine Hobby-Hühnerhaltungen!


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Wie sollte eine Aufstellung aussehen

Ein Hühnerstall ist für eine Aufstallung geeignet, wenn keine Wildvögel eindringen können. Dies ist wichtig, damit die Hühner nicht mit den Wildvögeln selbst oder mit den Exkrementen der Wildvögel in Kontakt kommen.

Der Hühnerstall benötigt dazu eine an den Seiten überstehende, sicher befestigte Abdeckung sowie stabile Seitenwände.
Bei der Verwendung von Netzen oder Gittern als Abdeckung nach oben darf die Maschenweite höchstens 25 mm betragen. Eine Abdeckung nach oben sollte aus einer Plane bestehen, damit das Eindringen von Wildvogelkot verhindert wird. Hier ist ein Netz oder Gitter nicht ausreichend.

Der Zugang zu natürlichen Wasserquellen muss durch eine Absperrung verhindert werden.


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Abbildung: Beispiel für eine Hygieneschleuse mit Schrank zum Aufbewahren von Kittel und Stiefeln, Desinfektionswanne und Gitterrost

Schutz vor Nagern

Schadnager wie Ratten und Mäuse werden durch Futterreste angezogen. Schadnager tragen zur Verbreitung von Krankheitserregern bei, daher müssen Sie Schutzvorkehrungen treffen.

Tipps zum Schutz vor Schadnagern:

  • Futtervorräte in verschlossenen Behältnissen lagern

  • Futterreste zeitnah entfernen

  • kein Futter im Auslauf anbieten

  • Kompost verschlossen und nicht in der Nähe von Stal-

    lungen lagern

  • Speiseabfälle im Hausmüll entsorgen, nicht an die Tiere

    verfüttern

  • Fütterung von Vögeln in unmittelbarer Nähe unbedingt

    vermeiden

  • mechanisches Fernhalten der Schadnager durch das

    Verschließen der Zugänge zum Stall in der Nacht

  • Ritzen und Spalten verdichten

  • Unterschlupfe bzw. Nistplätze der Schadnager entfernen


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Falls die Anwendung von Rattengift notwendig sein sollte:

Rattengifte mit Antikoagulanzien der 2. Generation dürfen nur bei nachgewiesenem Schadnagerbefall und nur von berufsmäßigen Verwendern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis angewendet werden.

Beim Einsatz von Giften zur Schadnagerbekämpfung ist unbedingt zu vermeiden, dass die Hühner Zugang zu Kadavern bekommen. Umsichtiges Ausbringen der Köder und eine schnelle Entfernung verendeter Schädlinge verhindern, dass die Hühner mit den Kadavern in Kontakt kommen können.

TIPP!

Lassen Sie sich bei der Anwendung von ausgebildeten Schädlingsbekämpfern beraten!


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