Benjamins Hühnerstall

Schlachten von Hühnern

Für das Töten eines Tieres muss immer ein vernünftiger Grund vorliegen. Dazu zählen die Fleischgewinnung oder eine schwerwiegende nicht behandelbare Krankheit des Huhns.

Ein Huhn zu töten, z. B. weil ein Hahn zu laut, ein Huhn legeschwach ist, oder wenn Fehlfarben oder Fehlformen bei Rassegeflügel auftreten, ist verboten. Solche Tiere können verkauft bzw. abgegeben oder aber zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden.

Als Hobby-Hühnerhalter dürfen Sie die Hühner Ihres eigenen Bestandes schlachten, wenn Sie hierfür die erforderliche Sachkunde besitzen (siehe Kapitel Sachkunde). Diese soll gewährleisten, dass das Huhn so schonend wie möglich und unter Einhaltung aller tierschutzrechtlicher Vorgaben geschlachtet wird. Dabei dürfen nur die gesetzlich zulässigen Betäubungs- und Tötungsverfahren angewendet werden.

WICHTIG!

Vor und während der Schlachtung müssen alle unnötigen Schmerzen, Leiden und Stress für das Tier vermieden werden!

Für die Schlachtung müssen Sie zusätzlich Folgendes beachten:

  1. Wartezeiten abwarten, falls Arzneimittel verabreicht wurden

  2. nur Hühner des eigenen Bestandes schlachten

  3. nur gesunde Tiere schlachten

  4. Eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist nicht

    vorgeschrieben.

Sie können die Schlachtung auch durch einen erfahrenen Metzger oder gewerblichen Hausschlachter mit behördlicher Sachkunde durchführen lassen.
Dieser kommt dann nach Absprache zu Ihnen nach Hause und führt die Schlachtung sowie die Zerlegung der Hühner durch.

Wie Sie mit den nicht zum Verzehr geeigneten Hühnerteilen verfahren, erfahren Sie im Kapitel „Tierische Nebenprodukte und deren Entsorgung“.


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