Benjamins Hühnerstall

Das Huhn als Lebensmittellieferant


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Schlachten von Hühnern

Für das Töten eines Tieres muss immer ein vernünftiger Grund vorliegen. Dazu zählen die Fleischgewinnung oder eine schwerwiegende nicht behandelbare Krankheit des Huhns.

Ein Huhn zu töten, z. B. weil ein Hahn zu laut, ein Huhn legeschwach ist, oder wenn Fehlfarben oder Fehlformen bei Rassegeflügel auftreten, ist verboten. Solche Tiere können verkauft bzw. abgegeben oder aber zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden.

Als Hobby-Hühnerhalter dürfen Sie die Hühner Ihres eigenen Bestandes schlachten, wenn Sie hierfür die erforderliche Sachkunde besitzen (siehe Kapitel Sachkunde). Diese soll gewährleisten, dass das Huhn so schonend wie möglich und unter Einhaltung aller tierschutzrechtlicher Vorgaben geschlachtet wird. Dabei dürfen nur die gesetzlich zulässigen Betäubungs- und Tötungsverfahren angewendet werden.

WICHTIG!

Vor und während der Schlachtung müssen alle unnötigen Schmerzen, Leiden und Stress für das Tier vermieden werden!

Für die Schlachtung müssen Sie zusätzlich Folgendes beachten:

  1. Wartezeiten abwarten, falls Arzneimittel verabreicht wurden

  2. nur Hühner des eigenen Bestandes schlachten

  3. nur gesunde Tiere schlachten

  4. Eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist nicht

    vorgeschrieben.

Sie können die Schlachtung auch durch einen erfahrenen Metzger oder gewerblichen Hausschlachter mit behördlicher Sachkunde durchführen lassen.
Dieser kommt dann nach Absprache zu Ihnen nach Hause und führt die Schlachtung sowie die Zerlegung der Hühner durch.

Wie Sie mit den nicht zum Verzehr geeigneten Hühnerteilen verfahren, erfahren Sie im Kapitel „Tierische Nebenprodukte und deren Entsorgung“.


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Sachkunde

Sachkunde bedeutet, dass Sie über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um das Huhn möglichst schonend und unter Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zu schlachten.

Dazu gehören:

  1. Grundkenntnisse über Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen von Hühnern

  2. Kenntnisse über die gesetzlich zulässigen Betäubungs- und Tötungsverfahren

  3. körperliche Fähigkeiten und technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Schlachtung

  4. praktische Erfahrung

Die Sachkunde können Sie in speziellen Schulungen erwerben. Sie benötigen keine Erlaubnis oder Bestätigung über Ihre Sachkunde von Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Verwendung von Eiern und Fleisch

Wenn Sie die Eier und das Fleisch aus Ihrer Hobby-Hühnerhaltung ausschließlich im eigenen Haushalt verwenden, sind aus veterinärrechtlicher Sicht keine weiteren Vorgaben zu beachten.

Allerdings sollten Sie keine Eier von kranken Hühnern oder nach Arzneimittelgabe während der Wartezeit als Lebensmittel verwenden. Ebenso sollten diese Hühner nicht bzw. erst nach Ablauf der Wartezeit geschlachtet werden.

Eier sollten möglichst täglich aus den Nestern eingesammelt und anschließend kühl und trocken gelagert werden.

WICHTIG!

Halten Sie beim Umgang mit Eiern und Fleisch die üblichen Regeln zur Küchenhygiene ein!


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Tierische Nebenprodukte und deren Entsorgung

Als tierisches Nebenprodukt werden alle vom Tier stammenden Reststoffe bezeichnet, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind (einschließlich nicht zum Verzehr verwendeter Eier und Hühnerkot).

Schlachtabfälle in kleinen Mengen können eingewickelt in Zeitungspapier nach den Vorgaben des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers (meist über die Restmülltonne) entsorgt werden.

In Zweifelsfällen berät der örtlich zuständige öffentlichrechtliche Entsorgungsträger über den satzungsgemäß vorgegebenen Entsorgungsweg. In Abstimmung mit dem öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger kann auch eine Entsorgung als tierisches Nebenprodukt in einer Tierkörperbeseitigungsanlage oder über ein Entsorgungsunternehmen erfolgen.

Verendete oder getötete Hühner und tote Küken, die Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen oder Rückstände, z.B. aus Medikamenten aufweisen, sowie Eier und Schlachtabfälle, stellen ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier sowie für die Umwelt dar!

WICHTIG!

Eine Eigenkompostierung ist nicht sachgerecht!

TIPP!

Tote Hühner können Sie auch dem Tierarzt zur ordnungsgemäßen Entsorgung übergeben.

Was ist bei Hühnermist zu beachten

Obwohl auch Hühnermist zu den tierischen Nebenprodukten zählt, muss dieser nicht über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden.

Solange keine Tierseuche vorliegt, können Sie den Hühnermist auf Ihrem Grundstück lagern und kompostieren. Der fertige Kompost kann dann als Dünger oder Bodenverbesserer verwendet werden.

Ein Ausbringen von frischem Hühnermist oder Hühnermistkompost auf Gemüsepflanzen sollte unterbleiben, da er Krankheitserreger wie zum Beispiel Salmonellen oder Campylobacter enthalten kann.

Kleinere Mengen aus privaten Hühnerhaltungen können auch in die Restmülltonne gegeben oder an Landwirte abgegeben werden.


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Abbildung: Aufbewahrung von Hühnermist

Verwenden Sie bei der Lagerung verschlossene, auslaufsichere Behältnisse. Lagern Sie die Materialien bis zur Beseitigung kühl und trocken. Die Behälter sind nach Beseitigung zu reinigen und zu desinfizieren.

Für die Lagerung und Düngung mit Hühnermist müssen Sie einige Anforderungen beachten, beispielsweise zum Wasser- und Düngemittelrecht.

Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Umweltämtern vor Ort und dem örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Der jeweils zuständige öffentlichrechtliche Entsorgungsträger berät darüber, ob sie auch über die Biotonne entsorgt werden können.

Treten Tierseuchen auf, kann das Veterinäramt vor Ort Einschränkungen bei der Verwendung von Hühnermist verhängen. Die Entsorgung dieser Tiere und Materialien erfolgt in der Regel über Tierkörperbeseitigungsanlagen.


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