Benjamins Hühnerstall

Amputationsverbot

Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen bei Hühnern fällt unter das im Tierschutzgesetz des Bundes geregelte Amputationsverbot.
Das Flügelstutzen, also das Flugunfähigmachen durch Kupieren der Federn an den Schwingen, sowie das Kürzen der Schnabelspitzen (Schnabelkupieren) sind somit verboten.


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