Benjamins Hühnerstall

Artzneimittelanwendungen

Arzneimittelanwendungen müssen streng nach tierärztlicher Anweisung erfolgen. Falls ein Präparat nicht vom Tierarzt verschrieben wurde, ist die Packungsbeilage zu beachten.

Beachten Sie Menge, Dosierung, Anwendungsdauer und Wartezeit. Verwenden Sie keine Stoffe, die für lebensmittelliefernde Tiere verboten sind. Der Tierarzt berät Sie, welche Arzneimittel bei erkrankten Tieren jeweils anzuwenden sind.

Arzneimittel erhalten Sie über:

  • den Tierarzt (apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel)

  • die öffentliche Apotheke (apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel)

  • den freien Handel (freiverkäufliche Arzneimittel) Wartezeiten nach Arzneimittelanwendung

    Sollen Hühner oder die Eier als Lebensmittel verwendet werden, so müssen nach einer Arzneimittelanwendung die angegebenen Wartezeiten eingehalten werden.

    Der Sinn von Wartezeiten ist, dass keine Wirkstoffrückstände, welche ein Risiko für die Gesundheit von Verbrauchern darstellen können, in die Lebensmittelkette gelangen bzw. bestimmte Grenzwerte dieser Wirkstoffe nicht überschritten werden.

    Die Wartezeit gibt an, wann ein Tier oder dessen Produkte nach der Arzneimittelverabreichung frühestens zur Lebensmittelgewinnung herangezogen werden dürfen.


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Sofern auf dem Arzneimittel keine Wartezeit für die zu behandelnde Tierart angegeben ist, muss die Wartezeit bei Eiern mind. sieben Tage und bei den Tieren selbst mindestens 28 Tage betragen.

WICHTIG!

Die Wartezeit beginnt mit dem ersten therapiefreien Tag und endet nach Ablauf des letzten Tages der angegebenen Wartezeit.


Dokumentation der Arzneimittel

Als Tierhalter müssen Sie Nachweise über den Erwerb von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in folgender Form führen:

  • vom Tierarzt abgegebene Arzneimittel: vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Abgabe- und Anwendungsbeleg

  • Arzneimittel auf Verschreibung: Original der Verschreibung

  • sonstige Arzneimittel: Rechnungen, Lieferscheine, etc. Nachweise über den Erwerb und die Anwendung von apotheken-

    pflichtigen Arzneimitteln sind fünf Jahre aufzubewahren.

WICHTIG!

Eigenbehandlungen müssen dokumentiert werden!


Außerdem müssen folgende Informationen zur Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dokumentiert werden:

  1. Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere und – sofern zur Identifizierung der Tiere erforder- lich – deren Standort

  2. Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels

  3. Belegnummer des tierärztlichen Arzneimittel-

    Anwendungs- und Abgabebelegs

  4. verabreichte Menge

  5. Datum der Anwendung

  6. Wartezeiten in Tagen

  7. Name der Person, welche das Arzneimittel

    angewendet hat


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