Benjamins Hühnerstall

Das Huhn und der Tierarzt


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Tägliche Inaugenscheinnahme

Auch wenn Hühner, insbesondere in Auslaufhaltung, sehr selbstständig sind, müssen Sie die Tiere mindestens einmal täglich begutachten, beispielsweise um kranke Tiere ausfindig zu machen. Empfohlen wird zwei Mal täglich eine Kontrolle.

Wichtig ist die Kontrolle vor allem am Abend, um zu überprüfen, ob alle Legehennen im Stall sind und der Stall verschlossen ist. Kontrollieren Sie den Ernährungszustand, die Bewegungen, die Atmung, den Zustand von Gefieder, Augen, Haut, Schnabel, Beinen, Füßen und Krallen sowie gegebenenfalls des Kammes und des Kehllappens.

Achten Sie auf Milben oder Federlinge (Ektoparasiten) auf der Haut oder im Gefieder der Hühner. Auch der Zustand der Ausscheidungen, der Futter- und Wasserverbrauch, das Wachstum und die Legeleistung geben Aufschluss über die Gesundheit Ihrer Hühner.


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Impfungen

Bei vielen Hühnerkrankheiten ist eine Therapie nicht möglich. Impfungen bei Hühnern sind daher unerlässlich, um Krankheitsfälle zu minimieren und Ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Meistens handelt es sich dabei um Impfstoffe, die Ihr Tierarzt den Hühnern über das Trinkwasser verabreicht.

Pflichtimpfung:

Jeder Hühnerbesitzer muss alle Tiere seines Bestandes regelmäßig durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen. Über diese Impfung müssen Sie als Hühnerbesitzer einen Nachweis führen.

FreiwilligeImpfungen:

Für Hühner gibt es zahlreiche freiwillige Impfungen, welche vielen viralen und bakteriellen Erkrankungen vorbeugen können. Ihr Tierarzt berät Sie hierzu gerne.

 

Abbildung: Impfen der Tiere durch den Tierarzt


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Das kranke Huhn

Allgemeine Krankheitssymptomebei Hühnern

Krankheitsanzeichen sind verminderte Futter- und Wasseraufnahme, Rückgang der Legeleistung, Trauern und Absonderung einzelner Hennen. Aber auch Durchfall und verstopfte Nasenöffnungen können auf eine Erkrankung hindeuten.

Sind Tiere erkrankt, müssen Sie den Zustand Ihrer Hühner mehrmals täglich kontrollieren. Eine regelmäßige Kontrolle der Stalleinrichtung auf Befall mit Roter Vogelmilbe gehört ebenfalls zur Gesundheitskontrolle.

Viele Symptome sind nicht einfach zu erkennen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an einen Tierarzt, wenn eines oder mehrere Tiere Krankheitsanzeichen zeigen! Wegen des oft akuten Krankheitsverlaufs bei Hühnern ist eine schnelle Diagnose wichtig.

 

Abbildung: Rote Vogelmilben an einer Holzlatte im Stall


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Typische Erkrankungendes Huhns

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die häufigsten bakteriellen, viralen und parasitären Krankheiten von Hühnern.

 

 

 

Parasiten

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Rote Vogelmilbe

  • sehr häufig

  • Juckreiz, Unruhe, Hautschäden,

    Schreckhaftigkeit

  • Überträger von Krankheitserregern

  • nur temporär, meist nachts, auf den

    Hühnern zu finden

  • ziehen sich tagsüber in Nischen des Stalls zurück

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Würmer

  • vor allem Spulwürmer

  • selten sichtbare Symptome

  • Abmagerung und Durchfall

 

Kokzidien

  • vor allem bei Küken

  • Abmagerung und Durchfall

  • struppiges Gefieder

 

 

 

Bakterien

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Geflügeltuberkulose

  • sehr umweltstabiler Keim

  • Abmagerung, eitrige Knötchen-

    bildung in Organen

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Ansteckender Hühnerschnupfen

  • hoch ansteckend

  • Nasenausfluss, Schwellung der Nasen- nebenhöhlen “Eulenkopf”

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Escherichia coli

  • Küken: Coli-Septikämie (Allgemein- infektion), Nabelentzündung

  • ältere Tiere: Blaufärbung der Kopfanhänge und Durchfall

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Salmonelleninfektion

  • weiße Kükenruhr: weißer Durchfall

  • Hühnertyphus: schwefelgelber Durchfall

    bei älteren Tieren

  • Salmonellose: keine Krankheitssymptome

    beim Huhn, aber auf den Menschen übertragbar!


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Viren

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Aviäre Influenza

  • Anzeigepflicht!

  • stark krankmachende Subtypen H5 und H7

    verursachen die Klassische Geflügelpest

    (umgangssprachlich Vogelgrippe)

  • auf den Menschen übertragbar!

  • Abfall Legeleistung, Atemnot, Ödeme am

    Kopf, erhöhte Sterblichkeit

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Newcastle Disease

  • Anzeigepflicht und Impfpflicht!

  • plötzliche Todesfälle, zentralnervöse Störungen

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Mareksche Krankheit

  • Anzeigepflicht!

  • Nervenlähmung von Beinen und Flügeln, Tumore

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Infektiöse Laryngotracheitis

  • Nasenausfluss, Husten, Rückgang der Le- geleistung

  • schwere Verläufe mit Todesfällen Salmo- nellose: keine Krankheitssymptome beim Huhn, aber auf den Menschen übertragbar!

Früherkennung von Tierseuchen

Beobachten Sie folgende Veränderungen in Ihrem Tierbestand:

  • innerhalb von 24 Stunden verenden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren

  • erhebliche Veränderung der Legeleistung

  • erhebliche Veränderung der Gewichtsabnahme

    So müssen Sie nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung vorgehen:

  • unverzüglich eine Untersuchung auf Erreger der Geflü- gelpest (aviäre Influenzaviren) durch den Tierarzt durch- führen lassen

  • und Ihre Beobachtungen bei Ihrem zuständigen Veteri- näramt melden!

WICHTIG!

Haben Sie als Tierhalter einen Tierseuchenverdacht, so sind Sie verpflichtet, diesen Verdacht unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt zu melden.

 

 

Amputationsverbot

Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen bei Hühnern fällt unter das im Tierschutzgesetz des Bundes geregelte Amputationsverbot.
Das Flügelstutzen, also das Flugunfähigmachen durch Kupieren der Federn an den Schwingen, sowie das Kürzen der Schnabelspitzen (Schnabelkupieren) sind somit verboten.

Artzneimittelanwendungen

Arzneimittelanwendungen müssen streng nach tierärztlicher Anweisung erfolgen. Falls ein Präparat nicht vom Tierarzt verschrieben wurde, ist die Packungsbeilage zu beachten.

Beachten Sie Menge, Dosierung, Anwendungsdauer und Wartezeit. Verwenden Sie keine Stoffe, die für lebensmittelliefernde Tiere verboten sind. Der Tierarzt berät Sie, welche Arzneimittel bei erkrankten Tieren jeweils anzuwenden sind.

Arzneimittel erhalten Sie über:

  • den Tierarzt (apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel)

  • die öffentliche Apotheke (apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel)

  • den freien Handel (freiverkäufliche Arzneimittel) Wartezeiten nach Arzneimittelanwendung

    Sollen Hühner oder die Eier als Lebensmittel verwendet werden, so müssen nach einer Arzneimittelanwendung die angegebenen Wartezeiten eingehalten werden.

    Der Sinn von Wartezeiten ist, dass keine Wirkstoffrückstände, welche ein Risiko für die Gesundheit von Verbrauchern darstellen können, in die Lebensmittelkette gelangen bzw. bestimmte Grenzwerte dieser Wirkstoffe nicht überschritten werden.

    Die Wartezeit gibt an, wann ein Tier oder dessen Produkte nach der Arzneimittelverabreichung frühestens zur Lebensmittelgewinnung herangezogen werden dürfen.


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Sofern auf dem Arzneimittel keine Wartezeit für die zu behandelnde Tierart angegeben ist, muss die Wartezeit bei Eiern mind. sieben Tage und bei den Tieren selbst mindestens 28 Tage betragen.

WICHTIG!

Die Wartezeit beginnt mit dem ersten therapiefreien Tag und endet nach Ablauf des letzten Tages der angegebenen Wartezeit.


Dokumentation der Arzneimittel

Als Tierhalter müssen Sie Nachweise über den Erwerb von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in folgender Form führen:

  • vom Tierarzt abgegebene Arzneimittel: vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Abgabe- und Anwendungsbeleg

  • Arzneimittel auf Verschreibung: Original der Verschreibung

  • sonstige Arzneimittel: Rechnungen, Lieferscheine, etc. Nachweise über den Erwerb und die Anwendung von apotheken-

    pflichtigen Arzneimitteln sind fünf Jahre aufzubewahren.

WICHTIG!

Eigenbehandlungen müssen dokumentiert werden!


Außerdem müssen folgende Informationen zur Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dokumentiert werden:

  1. Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere und – sofern zur Identifizierung der Tiere erforder- lich – deren Standort

  2. Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels

  3. Belegnummer des tierärztlichen Arzneimittel-

    Anwendungs- und Abgabebelegs

  4. verabreichte Menge

  5. Datum der Anwendung

  6. Wartezeiten in Tagen

  7. Name der Person, welche das Arzneimittel

    angewendet hat


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